Für heterosexuelle Cis-Frauen bezieht sich das vor allem auf den §218 der in diesem Jahr 150 (!) Jahre alt wurde und der es bis heute verhindert, dass den Rechten der Frauen über ihre Körper die gleiche Priorität eingeräumt wird wie Männern. Was vor allem daran liegt, dass die Politik von Männern dominiert wird. Richtig absurd wird es, wenn §219a plötzlich aus der braunen Versenkung und Vergangenheit auftaucht. Dieser Zusatzparagraph ist erst achtundachtzig Jahre alt, denn er wurde 1933 eingeführt – mit Beginn der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland.
Darin steht, dass Ärzte*innen sich strafbar machen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten oder darüber informieren. Eigentlich könnte uns das egal sein oder? Ist ja so lange her und hat nichts mehr mit unserer heutigen Gesellschaft zu tun? Leider nein. Denn im Jahr 2017 erstatteten sogenannte Lebensschützer mit Hilfe dieses faschistischen Paragraphen Anzeige gegen die Gießener Ärztin Kristina Hänel, weil diese auf ihrer Website unter anderem auch über Schwangerschaftsabbrüche informierte.
Hänel wurde daraufhin zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Das Urteil wurde aufgehoben und neu verhandelt, nur um wieder in einer Verurteilung Hänels zu resultieren! Im Januar 2021 verwarf das Oberlandesgericht die Revision Hänels, die daraufhin Verfassungsbeschwerde einlegte.
To be continued...